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PROF. HERBERT LANDAU

© Klaus Lorenz

Langjähriger Bundesverfassungsrichter (2005 – 2016)

Themen:

  • Der amerikanische Traum: vom Bäcker zum Richter des Obersten Gerichts in Deutschland – oder warum wir nie aufhören sollten, nach mehr zu streben

  • Persönliche Werte: Erfolg braucht Ethik!

  • Regiert uns das Bundesverfassungsgericht?

  • Gesetz und Recht – Gerechtigkeit als Maßstab der Rechtsordnung

  • Im Spannungsfeld zwischen Rechtsstaat und Gerechtigkeit

  • Staatliches Strafen – verträgt sich das mit dem Deal im Strafprozess?

  • Kirchliche Grundordnung und bürgerliches Arbeitsrecht

  • Gottesbezug in der Verfassung? Wie passt das noch in unsere moderne Gesellschaft?

 

Weitere Themen nach Vereinbarung bzw. auf Anfrage.

Gelernter Bäcker, Sozialarbeiter, Amtsrichter, Leitender Oberstaatsanwalt, Bundesrichter, Justiz-Staatssekretär und schließlich Richter am höchsten deutschen Gericht, Bundesverfassungsrichter. Die Karriere von Prof. Herbert Landau, 1948 in Wilgersdorf im Siegerland geboren, ist ebenso facettenreich wie einmalig. Über zehn Jahre war er Richter am Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts und damit einer der einflussreichsten Juristen Deutschlands.

 

Bevor Landau seine akademische Laufbahn einschlug, absolvierte er zunächst am heimischen Ofen des Vaters eine Lehre zum Bäcker. Nachdem er ausgelernt hatte, entschloss er sich, ein Studium der Sozialarbeit an der Evangelischen Fachhochschule Bochum in Angriff zu nehmen. Bereits während dieser Zeit und später während des Jurastudiums arbeitete er in der Bewährungshilfe, konnte den Strafvollzug hautnah erleben und sammelte wertvolles praktisches Wissen, das ihm im späteren Verlauf seiner Karriere noch von Nutzen sein sollte. Angetrieben von seiner sozialen Ader und dem Drang nach Gerechtigkeit entschied sich Landau, seine im Strafvollzug erworbenen Erfahrungen dazu zu nutzen, die juristische Laufbahn einzuschlagen und an der Universität Gießen Rechtswissenschaften zu studieren. Es folgten 1979 das Erste sowie 1982 das Zweite juristische Staatsexamen, bevor er noch im selben Jahr in den hessischen Justizdienst eintrat, am Landgericht Wiesbaden und dem Amtsgericht Dillenburg seine ersten Richterjahre verbrachte und schließlich 1985 zum Richter auf Lebenszeit ernannt wurde.

 

Zu den beruflichen Stationen zählten auch das Bundesjustizministerium und der Deutsche Bundestag, 1987 nahm Landau die Tätigkeit als Richter für Straf- und Zivilsachen am Amtsgericht im hessischen Dillenburg wieder auf. Schnell sprachen sich seine Fähigkeiten herum, so dass er 1987 vom Vater des späteren hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch, Justizminister Karl-Heinz Koch, als Persönlicher Referent nach Wiesbaden gerufen wurde. Weitere Stationen waren in der Folge die Ernennungen zum Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main 1988, 1991 als Leitender Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft am Landgericht in Limburg/Lahn sowie 1996 die Berufung zum Richter am Bundesgerichtshof. In der Zeit von 1999 bis 2005 war Landau in der von Roland Koch geführten Landesregierung Staatssekretär im Hessischen Ministerium der Justiz. Im Jahr 2005 erreichte Herbert Landau den Höhepunkt seiner Laufbahn, als er vom Bundesrat einstimmig zum Richter am Bundesverfassungsgericht gewählt wurde. Seit 2006 besitzt Herbert Landau eine Honorarprofessur an der Philipps-Universität in Marburg, führt junge Studenten in die Tiefen des deutschen Rechtssystems ein und engagiert sich als Mitherausgeber der Neuen Zeitschrift für Strafrecht (NStZ) sowie mit regelmäßigen Namensbeiträgen in der Fachpublizistik. Im Juli 2016 schied Landau mit Erreichen der Altersgrenze von 68 Jahren aus dem Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts aus.

 

Landau gilt als außergewöhnliche Persönlichkeit, mit einer ungewöhnlich breiten beruflichen Erfahrung und einem festen Glaubens- und Wertegerüst, die ihm helfen, seine Positionen klar und unmissverständlich vorzutragen. Die Themenpalette des Honorarprofessors ist breit. So beleuchtet der Siegerländer in seinen Vorträgen kontrovers diskutierte Themen wie den Gottesbezug im Grundgesetz oder das Spannungsverhältnis von Rechtsstaat und Gerechtigkeit. Gerechtigkeit sei ein Begriff, der schon unzählige Male interpretiert, neu definiert, aber auch missverstanden und noch viel häufiger missbraucht wurde. Trotzdem oder gerade deswegen ist es für Landau unabdingbar, sich als Jurist dem Thema immer wieder neu zu stellen. Denn Rechtsfindung ohne Gerechtigkeit schafft kein Recht. Sein Appell: Recht fordert immer wieder, den Blick auf den Menschen zu öffnen, dem es schließlich dienen soll. Er versteht es aber auch, rechtliche Feinheiten zu Sachthemen verständlich und fesselnd darzustellen, egal ob es um Fragen zum Strafrecht, Staatskirchenrecht oder Öffentlichem Dienstrecht geht. Ein weiteres Herzensanliegen des Juristen ist die europäische Integration. Nur wenn Recht, Demokratie und gemeinsame Kultur als Grundpfeiler bestehen, kann es ein geeintes Europa geben. Sein bunter Lebenslauf und sein gutes Gespür für Menschen machen ihn aber auch zu einem gefragten Redner, wenn es um Personalführung und Mitarbeitermotivation geht. Die Vorträge des Allround-Talents, die durch juristische wie sprachliche Brillanz überzeugen, fesseln das Publikum – egal ob bei einer Veranstaltung für wenige Mitarbeiter oder Großevents mit Gästen aus Wirtschaft, Politik und Gesellschaft.

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